Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen können, werden von den Eltern am ersten Krankheitstag im Büro telefonisch oder über
die Homepage krank gemeldet.
Ist eine Schülerin oder ein Schüler länger als einen Tag krank, muss ab dem dritten Schultag nach den Fehltagen eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden (z.B.
via HA-Heft).
Wird eine Schülerin oder ein Schüler nicht krank gemeldet, werden die Fehltage als unentschuldigt im Zeugnis vermerkt. Bei häufigem Fehlen kann die Schule auch ein Attest
verlangen.
Ab 4 unentschuldigten Fehltagen ist die Schule verpflichtet dies zu melden.