😷 KRANKMELDUNGEN

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

ℹ️ Weitere Informationen zur Krankmeldung

  1. Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen können, werden von den Eltern am ersten Krankheitstag im Büro telefonisch oder über die Homepage krank gemeldet.
  2. Ist eine Schülerin oder ein Schüler länger als einen Tag krank, muss ab dem dritten Schultag nach den Fehltagen eine schriftliche Entschuldigung  vorgelegt werden.
  3. Entschuldigungen können auch von den Erziehungsberechtigten in das Hausaufgabenheft geschrieben werden. Wird eine Schülerin oder ein Schüler nicht krank gemeldet, werden die Fehltage als unentschuldigt im Zeugnis vermerkt. Bei häufigem Fehlen kann die Schule auch ein Attest verlangen.
  4. Ab 10 unentschuldigten Fehltagen ist die Schule verpflichtet dies zu melden.